Sicherheit geht vor
Unser Betrieb ist berechtigt gemäß TRGS 519 Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten mit
Asbestzementprodukten durchzuführen. Der Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 liegt vor. Die fachgerechte Entfernung der
asbesthaltigen Materialien sowie der Vorschriftsmäßige Abtransport der Materialien in Big-Bags ist selbstver-ständlich Eine vom Fachbetrieb
erstellte Fassadenbekleidung bietet Feuchteschutz, Wärmedämmung und damit verbundene Energiekostensenkung, besseres Wohnklima, sowie optische
Neugestaltung.